Förderprojekte
Bücherkoffer rollt für Mehrsprachigkeit und Chancengleichheit
Aktuellen Studien zufolge kann jeder fünfte Viertklässler nicht richtig lesen. Die soziale Herkunft der Schülerinnen und Schüler ist dabei entscheidend. Mit Unterstützung der Bildungslotterie will der Verein coach@school e.V. Lesefreude bei allen Kindern gleichermaßen fördern und deren [...]
Eine Generation, die weiß, was sie is(s)t!
Die Corona-Zahlen steigen, es wird empfohlen, die sozialen Kontakte wieder vermehrt einzuschränken. Mit der AckerFamilie – dem von der Bildungslotterie mit 10.000 Euro gefördertem Bildungsprogramm für Familien zuhause – spricht Ackerdemia e. V. als neue Zielgruppe Familien [...]
Mit Hörbüchern gegen Einsamkeit
Zu Hochzeiten der ersten Welle der Corona-Pandemie war es nicht möglich, gemeinsam kulturelle Projekte umzusetzen. Das wollten die Bücherpiraten mit Unterstützung der Bildungslotterie in Form einer Zuwendung in Höhe von 8.780 Euro ändern. Trotz der Kontaktbeschränkungen wollten [...]
Informationen zur Projektförderung
FAQs
Gefördert werden nationale und internationale Bildungsvorhaben von freien gemeinnützigen Organisationen, von kommunalen und von staatlichen Trägern, die sich auf folgende Bereiche beziehen:
1. Bildung entlang der gesamten Bildungskette, von der frühkindlichen und kindlichen bis zur beruflichen und akademischen Bildung sowie die Bildung von Erwachsenen
und
2. mit Bezug zu Bildungsthemen:
- Wissenschaft und Forschung,
- Kinder- und Jugendhilfe,
- Entwicklungszusammenarbeit.
Bildung wird dabei ganzheitlich und im weitesten Sinne als facettenreicher Überbegriff für Persönlichkeitsbildung, Ausbildung und lebenslanges Lernen verstanden. Prinzipiell müssen Projekte und Vorhaben dabei unseren Förderrichtlinien und den jeweils aktuellen Förderschwerpunkten entsprechen, ein inhaltlich überzeugendes Konzept sowie einen Kosten- und Zeitplan vorlegen.
Wir fördern Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsprojekte sowie Jugendhilfe und Entwicklungszusammenarbeit im In- und Ausland. Für die Förderung von Bildungsprojekten in Deutschland können alle hier ansässigen gemeinnützigen Träger oder Körperschaften öffentlichen Rechts einen Antrag stellen. Projekte im Ausland werden von den SOS-Kinderdörfern weltweit umgesetzt.
Wir sind eine Soziallotterie gemäß Glücksspielstaatsvertrag. Deshalb fördern wir Bildungsprojekte mit mindestens 30% der Einnahmen. 17% unterstützen als Lottosteuer indirekt das deutsche Gemeinwesen und mindestens 30 % der Einnahmen werden als Gewinne ausgeschüttet. Die restlichen Mittel finanzieren die Organisation und Verwaltung der Lotterie.
Das ist aktuell nicht möglich. Aber wenn Sie ein förderungswürdiges Bildungsprojekt kennen, können Sie die dahinter stehende Organisation gerne auf unsere Fördermöglichkeiten hinweisen.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und haben mehrere Möglichkeiten eingerichtet, um Sie regelmäßig über geförderte Projekte zu informieren. Dazu können Sie unsere Facebook und Instagram Seite liken. Natürlich werden wir auch auf unserer Website regelmäßig aktuelle Informationen anbieten.
Die nächsten Bewilligungen werden nach der Kuratoriumssitzung am 19.08.2021 ausgesprochen.
Die Bildungslotterie fördert vorrangig Bildungsprojekte bis 10.000 Euro. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des mit der Antragstellung vorgelegten Kostenplans. Die Dauer des geförderten Projektes sollte drei Jahre nicht überschreiten.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über unser Online-Portal. Für die Kuratoriumssitzung am 19.08.2021 können Anträge vom 1. April bis 30. Juni 2021 eingereicht werden.
Jeder eingereichte Antrag, der den Förderrichtlinien entspricht, wird von der Geschäftsstelle intensiv vorgeprüft, um dann im Kuratorium der Bildungslotterie beraten und auf dieser Basis bewilligt oder abgelehnt zu werden. Das Kuratorium tagt mehrmals im Jahr. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Zuschüssen besteht nicht. Der Rechtsweg gegen die Förderentscheidung ist ausgeschlossen.
Für die Förderung von Bildungsprojekten können in Deutschland ansässige, gemeinnützige Träger oder Körperschaften öffentlichen Rechts einen Antrag an uns stellen. Ein aktueller, gültiger Freistellungsbescheid sowie ggf. die Satzung sind bei der Antragstellung vorzulegen. Projekte im Ausland dürfen ausschließlich von den SOS-Kinderdörfern weltweit durchgeführt werden. Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen und gewerbliche Organisationen.
Gemeinnützige Einrichtungen sind nur dann formal förderfähig, wenn einer der folgenden Punkte im Freistellungsbescheid des Finanzamtes aufgeführt ist:
§ 52 AO Abs. 2 Satz 1
1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung;
4. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe;
7. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
15. die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit.
Grundsätzlich muss der Antrag den Förderrichtlinien entsprechen. Darüber hinaus achten wir darauf, dass die geförderten Bildungsprojekte
- den Nutznießern helfen, ihre individuellen Potenziale zu entdecken und zu entfalten
- für mehr Chancengleichheit sorgen – unabhängig von Herkunft, Kultur, Alter, Geschlecht oder sozialer Situation der Geförderten
- möglichst vielen Menschen direkt oder indirekt zugutekommen
- ggf. auf regionale Besonderheiten eingehen
- eingebettet sind in Netzwerke, die gemeinsam am Erfolg mitwirken
- unter Berücksichtigung der im Antrag genannten finanziellen und personellen Ressourcen und des zeitlichen Rahmens realistisch umsetzbar sind
- zum Nachmachen anregen
- ggf. nach der Förderung weitergeführt werden
- möglichst nachhaltig wirken. (Enthält der Förderantrag beschreibbare Wirkungsziele? Was genau soll mit dem Projekt verändert werden und welche sozialen Wirkungen beabsichtigt der Antragsteller mit dem Projekt zu erzielen? Wie trägt die Förderung der Bildungslotterie dazu bei, diese Wirkungen zu erreichen? Wie langfristig ist das Projekt in seiner Wirkung angelegt?)
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über unser Online-Portal https://antrag.bildungslotterie.de.
Für einen Zugang zum Online-Portal registrieren Sie sich mit Ihrer Email-Adresse und erhalten so eine passwortgeschützte Zugangsmöglichkeit für die Antragserfassung. Diese bleibt auch nach Bewilligung oder Ablehnung eines Antrages gültig und kann ohne Mehraufwand für weitere Anträge genutzt werden.
Im Moment ist es leider noch nicht möglich einen Antrag in mehreren Schritten zu erfassen. Anträge können nur in einem kompletten Durchlauf eingegeben werden. Bitte beachten Sie dabei den Zeitrahmen von 2 Stunden. Aus Sicherheitsgründen wird danach ihre Erfassung-Session deaktiviert und die eingegebenen Daten gehen verloren.
Sie sollten folgende Dokumente als Datei (bitte als PDF oder JPG/PNG) bereithalten:
- den aktuell gültigen Bescheid über die Freistellung Ihrer Einrichtung von der Körperschaftssteuer;
- die gültige Satzung Ihrer Einrichtung (falls für Ihre Einrichtung eine Satzung vorliegt);
- Zeitplan;
- Finanzplan;
- die Bankverbindung Ihrer Einrichtung sowie den für das Projekt vorgesehenen Verwendungszweck bzw. das Kassenzeichen (für den Fall einer Förderzusage).
Darüber hinaus werden Sie zum Ende des Antragsprozesses gebeten, ein Bestätigungsformular herunterzuladen, dieses zu unterschreiben und dann wieder hochzuladen (bitte als PDF oder JPG/PNG).
Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in unserem Merkblatt zur Antragstellung.
Nein, die Bildungslotterie fördert keine Projekte, die vor der Antragstellung schon begonnen wurden.
Passt Ihr Projekt zu den aktuellen Förderschwerpunkten und entspricht es unseren Förderrichtlinien? Dann bewerben Sie sich gerne für eine Förderung. Falls Ihr Projekt nicht den Förderrichtlinien entspricht oder inhaltlich nicht zu unseren aktuellen Förderschwerpunkten passt, sehen Sie bitte von einer Antragstellung ab.

Kuratorium

Foto: Kuratoriumssitzung im Januar 2019
Über die Fördermittelvergabe entscheidet ein Kuratorium.
Das Kuratorium tagt mehrmals im Jahr. Der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung ist zugleich auch Vorsitzender des Kuratoriums.
Das Kuratorium ist wie folgt besetzt:
- Herr Prof. Dr. Andreas Schlüter (Vorsitz) / Generalsekretär Stifterverband
- Herr Dr. Volker Meyer-Guckel / stellv. Generalsekretär Stifterverband
- Herr Dr. Wilfried Vyslozil / Vorstandsvorsitzender SOS-Kinderdörfer weltweit
- Frau Angelika Schwaiger / Bereichsleitung Institutionelle Partner SOS-Kinderdörfer weltweit
- Frau Dr. Heike Kahl / Vorsitzende der Geschäftsführung Deutsche Kinder- und Jugendstiftung